Allgemeine Geschäftsbedingungen

SH Trading GmbH



1.
Die SH Trading GmbH ist als Nachweismaklerin im Sinne von Art. 412 ff. OR für Miet- und Pachtverträge tätig. Nachfolgend werden der Einfachheit halber einzig Termini des Mietrechts verwendet, damit werden aber auch Pachtverträge erfasst.


2.
SH Trading GmbH bestätigt, dass das vorliegend angebotene Mietobjekt im Zeitpunkt der Unterbreitung des Angebots verfügbar ist. SH Trading GmbH hat das Recht, das dem Kunden angebotene Mietobjekt auch anderen Unternehmen anzubieten.


3.
Sämtliche dem Mietangebot zugrundeliegenden Informationen beruhen auf Daten, welche der SH Trading GmbH vom Eigentümer bzw. vom Vermieter des Mietobjekts zur Verfügung gestellt, bzw. bestätigt wurden. Die SH Trading GmbH übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Daten bzw. Informationen.


4.
Das Mietangebot erfolgt streng vertraulich und darf seitens des Mietinteressenten ohne Zustimmung der SH Trading GmbH nicht an Dritte bekannt oder weitergegeben werden.


5.
Ist dem Mietinteressenten das durch SH Trading GmbH angebotene Mietobjekt im Zeitpunkt der Unterbreitung des Angebots bereits bekannt, zeigt er der SH Trading GmbH innert 30 Tagen seit Erhalt des Angebots die Vorkenntnis des Objektes an. Ansonsten gilt der Erstnachweis durch SH Trading GmbH als erbracht.


6.
Die Kontaktaufnahme für einen ersten Kontakt zwischen Mietinteressenten und Vermieter bzw. Eigentümer des angebotenen Mietobjekts ist grundsätzlich über die SH Trading GmbH abzuwickeln.


7.
Sobald der Mietvertrag infolge des Nachweises der SH Trading GmbH zustande kommt, ist eine Provision in Höhe von 30 % der durchschnittlichen jährlichen Nettomiete (exkl. Nebenkosten) zzgl. MwSt. des abgeschlossenen Mietvertrages, mindestens aber eine Provision von CHF 20.000.00 zzgl. MwSt., geschuldet. Die Provision ist im Zeitpunkt des Zustandekommens des Mietvertrages (unter Berücksichtigung aufschiebender Klauseln) zur Zahlung durch den Mietinteressenten fällig.


8.
Der zur Berechnung der Provisionshöhe gemäß Ziffer 7 dieser AGB relevante Monatsmietzins berechnet sich aufgrund der durchschnittlichen Mietzinshöhe während einer 10-jährigen Mietdauer.

9.
Der provisionsrelevante Mietzins gemäß Ziffern 7 und 8 dieser AGB versteht sich inklusive sämtlicher Mietzinsbestandteile, die der Mieter dem Vermieter bzw. Eigentümer zu bezahlen hat, namentlich (aber nicht ausschließlich) auch zur Basismiete hinzutretende Entschädigungen oder Rückzahlungsverpflichtungen des Mietinteressenten im Zusammenhang mit zusätzlichen Leistungen des Vermieters bzw. Eigentümers (z.B. Erweiterte Grundausbauleistungen, Bau- und Investitionskostenzuschüsse an den Mieterausbau, über den Mietzins zu amortisierende Darlehen etc.).


10.
Der Mietinteressent räumt der SH Trading GmbH auf erstes Verlangen einen materiellrechtlichen Anspruch auf Auskunft über folgende Informationen im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis ein: Beginn des Mietverhältnisses, Dauer des Mietverhältnisses und Kündigungsmodalitäten, Höhe des Nettomietzinses, inkl. zusätzliche Mietzinsbestandteile gemäß Ziffer 9 dieser AGB, während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses, maximal während einer 10-jährigen Mietzinsdauer.


11.
Auf das Vertragsverhältnis ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist am Sitz der SH Trading GmbH.